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Hallo Joachim,
ich bin durch Zufall auf Dein Forum gestossen. Erschütternd, was einige dort erlebt haben. Ich bin auch KSK-geschädigt. Hier ist meine Geschichte:


Meine Frau und ich sind selbstständige Musiklehrer. Bis 2009 waren wir Hartz IV-Aufstocker. Als wir endlich auf Grund von unserem Einkommen Kinderzuschlag und Wohngeld genehmigt bekommen haben, stellte ich im Mai 2009 einen Antrag auf Aufnahme in der KSK. Im Juli 2009 stellte sich dann raus, dass wir auf Grund eines Bearbeitungsfehlers keinen weiteren Kinderzuschlag und auch kein Wohngeld mehr kriegen würden. Also wieder Hartz IV. Noch keine Nachricht über Annahme bei der KSK. Waren ja auch erst 2 Monate vergangen. Die neue Situation habe ich sofort bei der KSK geschildert. Im September 2009 waren unsere Einkommensverhältnisse wieder besser, also wieder Kinderzuschlag beantragt und Wohngeld, wurde Anfang November 2009 auch genehmigt. Mitte November meldete sich auch die KSK endlich und teilte mir mit, dass ich dort aufgenommen würde. Prima, dachte ich, Einkommensprognose für 2010 und Einzugsermächtigung für die Beiträge hingeschickt. Für November haben wir das letzte Hartz IV-Geld erhalten, auch alle Sozialbeiträge wurden bis 30.11.09 von der Arge bezahlt. Im Dezember dann das böse Erwachen: die KSK hatte sämtliche Rentenbeiträge von meinem Konto eingezogen, für den Zeitraum von Juni - November. Ich habe dann dort die tolle 14 Cent/Minuten Hotline angerufen, nach 10 Minuten warten erklärte mir ein Mitarbeiter, das ich die Rentenbeiträge zu zahlen hätte. Ich sagte ihm, dass doch bis zum 30.11.09 die Arge alles bezahlt hat, doch das interessierte ihn nicht. Ich schrieb noch am selben Tag an die KSK, sie sollten den Sachverhalt doch noch mal überprüfen. Einige Tage später kam ein Brief, ich sollte doch die Abmeldebescheinigung von der Arge einreichen. Das habe ich Mitte Dezember auch gemacht, eine Bescheinigung der Arge und der DAK. Seit dem habe ich in dieser Angelegenheit nichts mehr von dem Verein gehört. Die Rentenbeiträge sind jetzt doppelt bezahlt, einmal von der Arge und einmal von mir. Dieser Vorgang hat mich mal eben ca 500 Euro gekostet. Nächste Woche werde ich nochmal an die KSK schreiben. Ich habe mich auch schon beim zuständigem Sozialgericht erkundigt, was man machen könnte. Nach 3 Monaten könnte ich eine Untätigkeitsklage einreichen, was ich wohl auch machen werde. Du kannst den Fall gerne auf Deiner Seite publik machen.

..... Absender und eine private Nachricht an mich ,,,

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Arbeitslosigkeit - Bedarfsgemeinschaft - als Künstler pflichtversichert

- Ich bekomme immer mehr Anfragen zu diesem ( Beispiel : komplexen ) Thema :

1. Bitte verlasst Euch AUF KEINEN FALL (allein ) auf eine telefonische Auskunft der KSK !

( verlangt das schriftlich / auch für die Abwicklung betr. ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft )

2. Informiert auch die Arbeitsagentur über die bestehende Pflichtversicherung über die KSK

3. Kontrolliert unbedingt die Zahlungen der ARGE zur Krankenversicherung. ( mir liegen zahlreiche Beispiele für DOPPELZAHLUNGEN vor ... )

4. Bitte schaut Euch dieses Schreiben der KSK als" Vorinformation " an - bevor Ihr bei der Künstlersozialkasse anruft . ( ich entspreche hier dem Wunsch von 3 Anrufern dieses Schreiben zu veröffentlichen )

Hier ein LINK zum Thema : Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

und hier ein LINK zum Thema : ALG II hindert Künstler an ihrer Berufsausübung

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Ein Beitrag vom NOVEMBER 2008

Liebe Kollegen

Wer von Euch ALG 2 oder ergänzendes ALG II

( und weiterhin über die KSK pflichtversichert ist, bleibt )

bezieht sollte sich seine Unterlagen betr. der

Zahlungen an seine Krankenkasse genau ansehen bezw.kontrollieren

( besonders wenn Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt )

Schon vor Jahren habe ich den Bund der Steuerzahler darüber informiert das immer wieder Beiträge doppelt bezahlt werden.

Einmal von der ARGE - und dann vom Leistungsbezieher der weiterhin an der KSK zahlt . Das die Arbeitsagenturen auch keine Ahnung haben wenn es um die KSK geht zeigt wie toll hier Behörden zusammen arbeiten und zeigt wie "ausreichend" alle über ein Gesetz aus dem Jahre 1983 informiert wurden. - nur so : wir haben das getestet und 5 Arbeitsagenturen angerufen ... es ist unglaublich ...

Wir haben hierzu auch die KSK als Test angerufen - und 3 verschiedene Auskünfte von 3 verschiedenen Sachbearbeitern erhalten !

Mir liegt ein Informationsscheiben von Herrn Bruhns zu diesem Thema vor / ( an den DRMV ) zu diesem Thema...

( Herr Bruhns war jahrelang Leiter der KSK ) Das die 3 Sachbearbeiter unterschiedliche - teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht haben wundert langsam wirklich nicht mehr .....

Eine von vielen Foren die sich u.a damit beschäftigen

weitere Infos ALG 2 und Künstler

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SCHREIBEN DER KSK - UNBEDINGT LESEN

 

e mail an mich persönlich vom 6.2.2010

KSK UND ALG 2

 

- schon vor 3 Jahren habe ich mehrere Politiker über das Problem :

KSK und ALG 2 - informiert ... wie immer : Die Damen und Herren antworten nicht


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?