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NOVEMBER 2008

Liebe Kollegen

Wer von Euch ALG 2 oder ergänzendes ALG II

( und weiterhin über die KSK pflichtversichert ist, bleibt )

bezieht sollte sich seine Unterlagen betr. der

Zahlungen an seine Krankenkasse genau ansehen bezw.kontrollieren

( besonders wenn Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt )

Schon vor Jahren habe ich den Bund der Steuerzahler darüber informiert das immer wieder Beiträge doppelt bezahlt werden.

Einmal von der ARGE - und dann vom Leistungsbezieher der weiterhin an der KSK zahlt . Das die Arbeitsagenturen auch keine Ahnung haben wenn es um die KSK geht zeigt wie toll hier Behörden zusammen arbeiten und zeigt wie "ausreichend" alle über ein Gesetz aus dem Jahre 1983 informiert wurden. - nur so : wir haben das getestet und 5 Arbeitsagenturen angerufen ... es ist unglaublich ...

Wir haben hierzu auch die KSK als Test angerufen - und 3 verschiedene Auskünfte von 3 verschiedenen Sachbearbeitern erhalten !

Mir liegt ein Informationsscheiben von Herrn Bruhns zu diesem Thema vor / ( an den DRMV ) zu diesem Thema...

( Herr Bruhns war jahrelang Leiter der KSK ) Das die 3 Sachbearbeiter unterschiedliche - teilweise widersprüchliche Aussagen gemacht haben wundert langsam wirklich nicht mehr .....

Eine von vielen Foren die sich u.a damit beschäftigen

weitere Infos ALG 2 und Künstler

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ALG 2 UND KSK - Ein NES BEITRAG VON MIR von 2008


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?