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Liebe Kolleginnen, Kollegen, Freundinnen, Freunde, Geschäftsfreunde,

am Montag, den 23. März 2009 findet um 11:30 Uhr im Sozialgericht
Köln (Adresse findet ihr unten) mein Prozess gegen die KSK statt.

Das Urteil wird jedoch nicht nur für mich, sondern auch für viele
Musiker und Musik-Formationen in ganz Deutschland von großer
Bedeutung sein.


Wir wehren uns in diesem Prozess gegen die aktuelle Praxis der KSK,
dass auf gezahlte Musikergagen sowohl der Veranstalter,
als auch der jeweilige Bandleader oder Orchesterbetreiber zahlen muss
- die sogenannte Mehrfach-Abgabe.

Wer bisher mit seiner Band oder Formation noch nicht in den Fokus der
KSK geraten ist, der hat Glück gehabt.
Wer jedoch demnächst von der KSK geprüft wird und bisher für seine
Band noch keine Abgaben geleistet hat,
der wird bei einer Betriebsprüfung mit Rückzahlungen für die
Auftritte der letzten 5 Jahre rechnen müssen.

Da fällt ganz schnell eine Summe von mehreren tausend Euro an, die
durchaus auch - wie bei mir - existenzbedrohend sein kann.

Ich bitte euch - falls es euch möglich ist - um eure Solidarität
durch persönliches Erscheinen zum Gerichtstermin.
Wenn der Gerichtssaal aus allen Nähten platzen würde, dann wäre das
eine würdige Kulisse um der KSK, dem Richter und den beiden
Laienschöffen zu dokumentieren, dass es hier nicht nur um den Fall
Peter Fleischhauer, sondern um den Fall aller ähnlich betroffenen
Musiker in ganz Deutschland geht.

Mein Rechtsanwalt Andri Jürgensen hat das Ganze wie folgt
zusammengefasst:

- Kann die Künstlersozialabgabe bei Musikbands mehrfach auf einen
Auftritt erhoben werden?
- Müssen sowohl Bandleader als auch Veranstalter auf die gezahlten
Gagen die Abgabe leisten?

Die KSK sagt ja, denn der Bandleader kaufe "Einzelstimmen" ein und
verkaufe an den Veranstalter den "Gesamtklang" weiter;
dann seien, so die KSK, auch beide abgabepflichtig.
Faktisch verdoppelt sich die Abgabelast in so einer Konstellation
dann von 4,4 % auf 8,8 % und entsprechend in der Vergangenheit von
bis zu 5,8 % auf 11,6 %.
Hiergegen wehren wir uns mit einem Musterverfahren - auf 1 Auftritt
kann die Abgabe auch nur 1 Mal erhoben werden.

Peter Fleischhauer:
Ohne belehrend sein zu wollen - aber viele Musiker wissen es noch nicht:

Wer in einer Musik-Formation - egal ob Trio oder Orchester - vom
Veranstalter die Gage entgegennimmt und diese
an die Kolleginnen und Kollegen verteilt, der ist nach den Regeln der
KSK ein ORCHESTERBETREIBER und ist
verpflichtet, neben dem Veranstalter ebenfalls KSK-Abgabe auf die
Gage zu zahlen! (Ausnahme: Eine GbR mit Gesellschaftsvertrag)

Meine Bitte:
Verschickt diese eMail über eure Netzwerke, damit alle davon erfahren!
Ihr könnt durch eure Solidarität mithelfen, die KSK-Mehrfach-Abgabe
zu stoppen
und euch selbst damit hohe finanzielle Nachzahlungen ersparen!

23. März 2009, 11:30 Uhr:
Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2
50668 Köln

Wegbeschreibung abrufen
www.sg-koeln.nrw.de

Das Sozialgericht Köln ist 2 Min. vom Kölner Hbf bzw. Dom entfernt.


Wenn ihr Fragen habt, dann könnt ihr mich gerne anrufen oder eine
eMail schicken:

Peter Fleischhauer
(kingofswingorchestra.de)
02195/91 88-20
fleischhauer@kingofswingorchestra.de

AUFRUF - hier veröffentlicht 4.3. 2009 22 Uhr

ZUSATZINFORMATIONEN HIER


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?