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Die KSK in einem Schreiben an den DRMV : (Auszug )

" Im Ergebnis erscheint es auf den ersten Blick so , als würde die Künstlersozialabgabe für ein und die selbe Leistung zweimal erhoben. Bei genauer Betrachtung ist aber zu erkennen , dass ein Orchesterbetreiber die Einzelleistung eines jeden einzelnen Musikers nutzt um darauf aufbauend ein (neues) Kunstprodukt schafft , während der Veranstalter eben dieses fertige Kunstprodukt nutzt ."

 

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ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?

 

 

 

 

 

Mein Artikel zum Thema in der Zeitschrift

MUSIKER MAGAZIN

Künstlersozialkasse - Gut gedacht, schlecht gemacht

Live Bands, Orchester und Bandleader werden doppelt zur Kasse gebeten .


Die Möglichkeit, als Livemusiker zu überleben, werden von Jahr zu Jahr schwieriger. Neben Gema-Gebühren , Ausländersteuer und Finanzamt, versucht nun die KSK in einer wirklich kreativen Auslegung von Gesetzen, die Musiker selber zu Kasse zu bitten .


Eine übliche Praxis für viele Bands ist, dass ein Bandmitglied oder der " Band Leader" die gesamte Gage gegen Quittung vom Veranstalter entgegen nimmt und dann an die gesamte Band anteilig auszahlt. Das kann in bestimmten Fällen zu erheblichen Nachzahlungen führen .

" Bandleader sollen nach Ansicht der KSK in bestimmten Konstellationen auf die Rechnungen der Mitmusiker die Abgabe leisten und der Veranstalter anschließend noch einmal auf die Gesamtgage."
Quelle: Der Fachanwalt Andri Jürgensen auf seiner Webseite .


Aber nicht nur hier zeigt sich die Künstlersoziale reich an Ideen, das bestehende Gesetz auszulegen.

Musiker, die Ihre eigene Musik einmalig !!! auf eine einzelne CD brennen oder per mp3 verschicken, gelten laut der Behörde damit als HERSTELLER VON TONTRÄGERN .

In einem Brief an mich persönlich erklärt die KSK :
"Dazu führen Sie jedoch aus, dass Sie für Firmen, Werbeagenturen, Buchverlage und Fernsehsender Musik komponieren, einspielen und produzieren, wobei diese Musikproduktionen per mp3 oder Masterband /CD an den Auftraggeber ausgeliefert werden.
Mit dieser Tätigkeit erfüllen Sie den Tatbestand des erstmaligen Herstellens bzw. Bespielens von Bild - bzw. Tonträgern mit künstlerischen Tonproduktion im Sinne des §24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KSVG."


Hersteller von Tonträgern sind verpflichtet, sich bei der KSK zu melden und Auskünfte zu erteilen und die jährliche Meldung abzugeben. Nach Überprüfung sind Abgaben zu zahlen wenn künstlerische Leistungen verwertet wurden …



Welche Auswirkungen solche bürokratischen Auswüchse haben, zeigt sich seit einigen Monaten. Viele Musiker sehen sich gezwungen, die KSK-Abgaben in Ihren Gagen zu "verstecken" und diese am Ende so selber zu finanzieren
(auch wenn das nach dem Gesetz nicht zulässig ist).

Die Missstände sollten sich die Verantwortlichen dann ins Bewusstsein rufen, wenn Sie sich mal wieder für Ihre tolle Arbeit im Name der Kunst gegenseitig auf die Schultern klopfen.

Denn: Die "wirklichen" ("wahren") Künstler sitzen in Berlin und Wilhelmshaven am Schreibtisch.

KSK ja - so aber nicht ….

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