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DRMV/KSK (Künstlersozialkasse)
Geplante Ausgleichsvereinbarung KSK / DRMV

Künstlersozialkasse/Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V.

Liebes DRMV-Mitglied,

der Deutsche Rock & Pop Musikerverband plant, gemeinsam mit der Künstlersozialkasse eine Ausgleichsvereinbarung ins Leben zu rufen, an der alle KSK-Abgabepflichtigen Musikgruppen, Orchester, Musikschulen, Tonstudios, Independent-Label, Independent-Konzertveranstalter etc. im DRMV als Mitglieder teilnehmen können.


All diejenigen Musikgruppen, Orchester, Tonstudios, Musikschulen, Independent-Label, Musikverlage u.v.a., die Künstlern, in diesem Fall Musikerinnen und Musikern Honorare für künstlerische/publizistische Leistungen (z.B. Webdesigner, Komponisten, Fotografen, Werbefachleute, Journalisten, Werbetexter, Grafiker, Tonmeister etc.) zahlen, sind an die Künstlersozialkasse (KSK) abgabepflichtig (variiert jährlich zwischen 3,8 % bis 5,8 % des gezahlten Künstlerhonorars).

Die wesentlichen Vorteile einer Ausgleichsvereinbarung stellen sich für diese Abgabepflichtigen wie folgt dar:

a) durch eine pauschale Berechnung der Künstlersozialabgabe tritt in Zukunft eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung ein.

b) Die Aufzeichnungspflichten nach § 28 KSVG entfallen für die Zeit der Mitgliedschaft in einer Ausgleichsvereinbarungs-AG.

c) Bei Mitgliedern von Ausgleichsvereinigungen (z.B. DRMV/KSK) werden grundsätzlich keine Betriebsprüfungen durch die Künstlersozialkasse durchgeführt.

d) Die finanzielle Belastung durch die Künstlersozialabgabe kann von den Abgabepflichtigen für die Zukunft wesentlich besser kalkuliert werden.

Die monatlichen Pauschalabgaben an die KSK erfolgen auf Basis einer mit der KSK vereinbarten zukünftigen Bemessungsgrundlage (§32 KSVG).

Die ansonsten durchzuführende jährliche Abrechnung an die KSK erfolgt in der Regel Rechnung für Rechnung für jede einzelne künstlerische oder publizistische Leistung, die auf Honorarbasis erworben wurde. Bisher war es so, dass die KSK bundesweit intensive und umfangreiche Kontrollen durchführte mit der Folge, dass viele neu entdeckte Abgabepflichtige plötzlich für einen rückwärtigen Zeitraum von fünf Jahren Abgaben an die KSK entrichten mussten, was in vielen Fällen die Existenz der geprüften Musikgruppenunternehmungen, Orchesterleiter, Musikschulen, Tonstudios und andere honorarzahlende Musikfirmen an den Rand ihrer Existenzfähigkeit brachten.

Durch die geplante Ausgleichsvereinbarung des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes mit der KSK entfallen aufwändige Prüfungen (!) in den einzelnen Musikunternehmungen nach Vertragsabschluss mit der AG Ausgleichsvereinbarung KSK/DRMV – und der finanzielle Aufwand kann wesentlich besser und im voraus kalkuliert werden.

Wenn du oder deine Musikfirma/Musikunternehmung KSK-abgabepflichtig bist/ist und du aus diesem Grund ein Interesse daran hast, an dieser zukünftigen Ausgleichsvereinbarungs AG des DRMV/KSK teilzunehmen, dann teile uns dies bitte über die beiliegende Meldung per Mail/Brief oder Fax mit.

Wir werden dann mit Hilfe aller zukünftigen Interessenten weiter mit der KSK die Schritte einleiten, die zu einer AG Ausgleichsvereinbarung noch in 2010 führen kann.

Mit besten Grüßen

Ole Seelenmeyer

Sprecher

PS: Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt seit 2007 durch die ca. 3.500 Prüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

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Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V.
Kolberger Str. 30
21339 Lüneburg

Tel.: 04131-233030
Fax: 04131-2330315
Email: mail@drmv.de
Homepage: www.musiker-online.tv

Eingetragener Verein beim Amtsgericht Lüneburg VR 941
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AUSGLEICHSVEREINBARUNG DRMV & KSK


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?