EIN MUSTERBEISPIEL WIE MAN BEI DER KSK ARBEITET:
Gesetze willkürlich und an der Realität vorbei auslegen , mit Unterstellungen und schlicht falschen Fakten Bescheide erstellen
und Schreiben und Anrufe ersteinmal ignorieren.
Ich habe mich ausführlich schriftlich geäußert und bin auch allen Melde - und Informationspflichten termingerecht nachgekommen .
Nachdem ich mich dann zusätzlich bemüht hatte diese Angelegenheit telefonisch zu klären war der Mitarbeiter am Telefon weder in der Lage eine Auskunft zu geben noch konnte er zu 4 Mitarbeitern die an diesem Fall beteiligt waren/sind mein Gespräch durchstellen :
( 3 Tage später wurde ich dann von einem Sachbearbeiter der KSK zurückgerufen - zu diesem
sehr positiven Telefonat
werde ich bald hier ausführlich Stellung nehmen )
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MEIN BRIEF AN DIE KSK NACH DIESEM TELEFONAT - GANZ UNTEN AUF DIESER SEITE
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Hier der Paragraph auf den sich die Begründung bezieht .....
§ 24
(1) 1Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der
eines der folgenden Unternehmen betreibt:
1.Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich
Bilderdienste),
2.Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare
Unternehmen; Voraussetzung ist, daß ihr Zweck überwiegend darauf
gerichtet ist, künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen
öffentlich aufzuführen oder darzubieten; Absatz 2 bleibt unberührt,
3.Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen,
deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung
oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen
zu sorgen; Absatz 2 bleibt unberührt,
4.Rundfunk, Fernsehen,
5.Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern
(ausschließlich alleiniger Vervielfältigung),
6.Galerien, Kunsthandel,
7.Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,
8.Variete- und Zirkusunternehmen, Museen,
9.Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische
Tätigkeiten.
2Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für
Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit
betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige
Künstler oder Publizisten erteilen.
(2) 1Zur Künstlersozialabgabe sind ferner Unternehmer verpflichtet,
die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler
oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke
ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen
erzielt werden sollen. 2Werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei
Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische oder publizistische
Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden, liegt eine
nur gelegentliche Erteilung von Aufträgen im Sinne des Satzes 1 vor.
3Satz 1 gilt nicht für Musikvereine, soweit für sie Chorleiter
oder Dirigenten regelmäßig tätig sind.
Hierzu auch ein Musikerkollege mit dem ich telefoniert habe und der zahlen mußte:
..grundsätzlich bin ich ein großer Befürworter von Einrichtungen wie der KSK oder der GEMA. Was mich manchmal zum Verzweifeln bringt sind Regelungen, die den eigentlichen Sinn der Einrichtungen aushöhlen bzw. vollkommen ad absurdum führen:
Daß ich als Künstler auch für die Eigenveröffentlichungen meiner CDs Gelder an die KSK abdrücken muß ist für mich vollkommen irrsinnig! ....
in einer pesönlichen e - mail an mich vom 9.4.2007 ..ein Musiker und Labelinhaber.
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und ein Kollege aus dem Bereich " MASTERING "
e -mail an mich persönlich vom
12.10.2008
Mit
der KSK habe ich mich mal kurz befasst. Ich wollte sie eigentlich
vom Tisch fegen lassen. Aber angesichts der armen kleinen Künstler
und -chen, die dort einigermaßen passabel versichert sind, lassen
wir
dieses dubiose "Unternehmen" mal am Leben... :o)
Faktum
est: die KSK ist ein ziemlicher Saftladen, der zudem auch noch
Rechtsbruch begeht. Ein Beispiel: die KSK verlangt von Plattenfirmen
Abgaben auf Remasterings, da sie eigenmächtig (!) und fälschlich
das
Remastering als "künstlerische Tätigkeit" definiert.
Remastering
ist jedoch eine reine Dienstleitung. Wäre Remastering eine
künstlerische Tätigkeit, wäre es in jedem Fall schutzfähig
und könnte
sogar bei der GVL geltend gemacht werden. Das wäre toll, jedenfalls
für
uns Remasterer. Ist aber leider nicht so.
Die
KSK setzt sich indes darüber hinweg. Damit könnte man sie in jedem
Fall packen. Aber wie gesagt - Künstlerchen leben lassen...
2 te mail an mich - gleicher Absender :
Ja,
kannst Du gern so veröffentlichen. Ich hatte mir damals den Boss
von dem Laden geben lassen. Ihm erklärt, was Remastering ist und nicht
ist und dass es ganz klar neben den Gesetzen liegt, was sein Laden da
veranstaltet.
Druckste rum: ja - könnte man so sehen, aber evtl. auch nicht.
Jedenfalls finde ich Deine Kampagne wichtig und Klasse. Mach' weiter
so und lass' Dir niemals die Butter vom Brot nehmen. Es ist ja auch
nicht nur die KSK, die krankt. Das gesamte KV-System ist eine einzige
Frechheit. I
MEIN BRIEF AN DIE KÜNSTLERSOZIALKASSE
An die Künstlersozialkasse
- Betriebsprüfung -
- Abgabenummer: 84 xxxxxxxxx/ Kc33 z.H. Herrn
K.
Sehr geehrter Herr K.,
Herzlichen Dank noch einmal für unser Telefongespräch vom 5.5.2008 und für Ihre Informationen und Ihr Bemühen, die Angaben und Aussagen im Widerspruchsverfahren vom 23.April zu klären. Hauptgrund für unser Gespräch war die geradezu unglaubliche Unterstellung, ich würde eine Musikschule betreiben.
Ich fordere nun eine Stellungnahme welche schriftlichen Unterlagen, den Herren
K , E
und W. bei der eingehenden Eröterung
vorlagen die den Betrieb einer Musikschule eindeutig belegen. Ich verlange
das mir diese Unterlagen in Kopie zugeschickt werden .
Sollte eine Stellungnahme von Herrn K. nicht erfolgen, werde ich mich auf Anraten meines Anwalts gegen die erneuten Unterstellungen rechtlich wehren und werde mich nicht davor scheuen, meine Angelegenheit in der Öffentlichkeit zu publizieren.
Hiermit erkläre ich :
1.
Es gab von meiner Seite niemals einen Einspruch. Mein Brief an Herrn V.
wurde von Ihnen dazu erklärt.
2. Teile des Widerspruchs sind unwahr und haben weder mit meiner Person noch
mit meiner Tätigkeit etwas zu tun. Der Ausschuss war und ist schlicht
nicht informiert.
3. Ich betreibe keine Musikschule und habe noch niemals eine Musikschule betrieben
.
4. Es gibt im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit kein übergeordnetes
Verwaltungssystem. (wovon reden Sie hier überhaupt)
5. Ich betreibe keine Öffentlichkeitsarbeit für eine Musikschule.
6. Es gibt keine Vertragsgestaltung für eine Musikschule.
7. Ich ziehe keine Gebühren von Musiklehrern ein oder zahle Gebühren
an Musiklehrer aus.
8. Es gibt keine Organisation oder Bereitstellung von Unterrichtsräumen.
9. Ich habe mich Ihnen als Behörde schon mehrmals sowohl schriftlich,
als auch mündlich eindeutig und wahrheitsgemäß zu meinen Tätigkeiten
erklärt.
10. Dass dem Ausschuss sowohl der Begriff Musiklehrer im freien Beruf als
auch die Umstände, unten denen Tausende von Musiker - Kollegen unterrichten
nicht bekannt sind, zeigt leider, wie mangelhaft und oberflächlich hier
gearbeitet wurde und wie Entscheidungen bei Ihnen zustande kommen .
11. Da schon bei meinem erneuten Aufnahmeverfahren so vorgegangen wurde verlange
ich eine schriftliche Stellungnahme.
Ich bitte Sie, meine Erklärungen zu meinen Akten zu nehmen und den Widerspruchsbescheid dahin gehend sofort zu korrigieren. Gleichzeitig beantrage ich sofortige Akteneinsicht beim Sozialgericht Hamburg, um zu überprüfen, welche Daten bei Ihnen zu meiner Person und meiner Tätigkeit zu den Akten genommen wurden .
Ich habe meinen Anwalt nicht nur über unser Telefongespräch informiert, sondern setze Ihnen hiermit eine Frist, diese Angelegenheit innerhalb von zwei Wochen zu korrigieren .Ich bedanke mich bei Ihnen persönlich für die Zeit, die Sie sich genommen haben und für den Hinweis, einen Antrag auf jährliche Meldepflicht auszusetzen , bis eine konkrete Abgabepflicht bei mir eintreten könnte.
Ich bin allen Auflagen Ihrer Behörde nachgekommen und sehe auch zukünftig
kein Problem, dieser Meldepflicht nachzukommen. Darum stelle ich diesen Antrag
nicht .
Sehr geehrter Herr K., wann immer Sie
in Hamburg sind, würde ich mich freuen, wenn Sie sich Zeit für einen
Gedankenaustausch zu den Problemen der Künstlersozialkasse bei mir zu
Hause nehmen könnten.
Lieben Gruß aus Hamburg
Ich habe versucht der KSK zu erklären das ich
keine Firma
kein HERSTELLER von CD ´s bin .
Sondern Musiker der seine EIGENE !!!! Musik , Demos ,
Kompositionen etc - einmalig , selber auf CD brennt und dann
diese CD als Muster , Probe , Demo , Master CD
an die Abnehmer / Kunden meiner Musik abliefert.
Genauso mache ich das per Internet mit mp3`s !
Bitte gebt mal in einer SUCHMASCHINE den
BEGRIFF : CD HERSTELLER / HERSTELLUNG
und es wird klar was der Gesetzgeber
mit HERSTELLER meinte
und warum sich hier auch nach dem Künstlersozialversicherungsrecht eine Abgabepflicht ergibt.( oder ergeben kann ).
Nachdem sich viele Musiker in den letzten Wochen bei mir gemeldet haben überlegen wir ein MUSTERPROZESS gegen die KSK in dieser Angelegenheit zu führen . Ich habe in den letzten Wochen mit verschiedenen Anwälten und Sozialrichtern gesprochen .
Die Chance dieses Prozess zu gewinnen stehen mehr als gut ...
An alle Musiker, Komponisten usw. :
Ihr brennt Eure Songs selber auf eine !! CD zb. als Demo, Master - Ihr verschickt Eure Musik
als mp3 an Auftaggeber/ Kunden / Plattenfirmen ?
Dann betrachtet Euch die KSK als
HERSTELLER BESPIELTER BILD - und TONTRÄGER
und seit damit im Grunde
nach abgabepflichtig
und auskunftspflichtig . ( ich erkläre Euch das gern im Detail , ruft mich gern an )