EIN MUSTERBEISPIEL WIE MAN BEI DER KSK ARBEITET:

 

Gesetze willkürlich und an der Realität vorbei auslegen , mit Unterstellungen und schlicht falschen Fakten Bescheide erstellen

und Schreiben und Anrufe ersteinmal ignorieren.

Ich habe mich ausführlich schriftlich geäußert und bin auch allen Melde - und Informationspflichten termingerecht nachgekommen .

 

Nachdem ich mich dann zusätzlich bemüht hatte diese Angelegenheit telefonisch zu klären war der Mitarbeiter am Telefon weder in der Lage eine Auskunft zu geben noch konnte er zu 4 Mitarbeitern die an diesem Fall beteiligt waren/sind mein Gespräch durchstellen :

( 3 Tage später wurde ich dann von einem Sachbearbeiter der KSK zurückgerufen - zu diesem

sehr positiven Telefonat

werde ich bald hier ausführlich Stellung nehmen )

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MEIN BRIEF AN DIE KSK NACH DIESEM TELEFONAT - GANZ UNTEN AUF DIESER SEITE

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Hier der Paragraph auf den sich die Begründung bezieht .....

 

 

§ 24
(1) 1Zur Künstlersozialabgabe ist ein Unternehmer verpflichtet, der eines der folgenden Unternehmen betreibt:
1.Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),
2.Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen; Voraussetzung ist, daß ihr Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten; Absatz 2 bleibt unberührt,
3.Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen; Absatz 2 bleibt unberührt,
4.Rundfunk, Fernsehen,


5.Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern (ausschließlich alleiniger Vervielfältigung),


6.Galerien, Kunsthandel,


7.Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,
8.Variete- und Zirkusunternehmen, Museen,
9.Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten.
2Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen.
(2) 1Zur Künstlersozialabgabe sind ferner Unternehmer verpflichtet, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen. 2Werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden, liegt eine nur gelegentliche Erteilung von Aufträgen im Sinne des Satzes 1 vor. 3Satz 1 gilt nicht für Musikvereine, soweit für sie Chorleiter oder Dirigenten regelmäßig tätig sind.”

Hierzu auch ein Musikerkollege mit dem ich telefoniert habe und der zahlen mußte:

 

..grundsätzlich bin ich ein großer Befürworter von Einrichtungen wie der KSK oder der GEMA. Was mich manchmal zum Verzweifeln bringt sind Regelungen, die den eigentlichen Sinn der Einrichtungen aushöhlen bzw. vollkommen ad absurdum führen:

Daß ich als Künstler auch für die Eigenveröffentlichungen meiner CDs Gelder an die KSK abdrücken muß ist für mich vollkommen irrsinnig! ....

in einer pesönlichen e - mail an mich vom 9.4.2007 ..ein Musiker und Labelinhaber.

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und ein Kollege aus dem Bereich " MASTERING "


e -mail an mich persönlich vom

12.10.2008

Mit der KSK habe ich mich mal kurz befasst. Ich wollte sie eigentlich
vom Tisch fegen lassen. Aber angesichts der armen kleinen Künstler
und -chen, die dort einigermaßen passabel versichert sind, lassen wir
dieses dubiose "Unternehmen" mal am Leben... :o)

Faktum est: die KSK ist ein ziemlicher Saftladen, der zudem auch noch
Rechtsbruch begeht. Ein Beispiel: die KSK verlangt von Plattenfirmen
Abgaben auf Remasterings, da sie eigenmächtig (!) und fälschlich das
Remastering als "künstlerische Tätigkeit" definiert.

Remastering ist jedoch eine reine Dienstleitung. Wäre Remastering eine
künstlerische Tätigkeit, wäre es in jedem Fall schutzfähig und könnte
sogar bei der GVL geltend gemacht werden. Das wäre toll, jedenfalls für
uns Remasterer. Ist aber leider nicht so.

Die KSK setzt sich indes darüber hinweg. Damit könnte man sie in jedem
Fall packen. Aber wie gesagt - Künstlerchen leben lassen...

2 te mail an mich - gleicher Absender :

Ja, kannst Du gern so veröffentlichen. Ich hatte mir damals den Boss
von dem Laden geben lassen. Ihm erklärt, was Remastering ist und nicht
ist und dass es ganz klar neben den Gesetzen liegt, was sein Laden da
veranstaltet.

Druckste rum: ja - könnte man so sehen, aber evtl. auch nicht.


Jedenfalls finde ich Deine Kampagne wichtig und Klasse. Mach' weiter
so und lass' Dir niemals die Butter vom Brot nehmen. Es ist ja auch
nicht nur die KSK, die krankt. Das gesamte KV-System ist eine einzige
Frechheit. I

 

KÜNSTLERSOZIALKASSE FORUM - VERSICHERTE UND VERWERTER UND IHRE NEGATIVEN ERFAHRUNGEN MIT EINER BEHÖRDE- NETZWERK INFO 54 - CD HERSTELLER ?

 

MEIN BRIEF AN DIE KÜNSTLERSOZIALKASSE

 

 

 

An die Künstlersozialkasse
- Betriebsprüfung -
- Abgabenummer: 84 xxxxxxxxx/ Kc33 z.H. Herrn K.

Sehr geehrter Herr K.,

Herzlichen Dank noch einmal für unser Telefongespräch vom 5.5.2008 und für Ihre Informationen und Ihr Bemühen, die Angaben und Aussagen im Widerspruchsverfahren vom 23.April zu klären. Hauptgrund für unser Gespräch war die geradezu unglaubliche Unterstellung, ich würde eine Musikschule betreiben.


Ich fordere nun eine Stellungnahme welche schriftlichen Unterlagen, den Herren K , E und W. bei der eingehenden Eröterung vorlagen die den Betrieb einer Musikschule eindeutig belegen. Ich verlange das mir diese Unterlagen in Kopie zugeschickt werden .

Sollte eine Stellungnahme von Herrn K. nicht erfolgen, werde ich mich auf Anraten meines Anwalts gegen die erneuten Unterstellungen rechtlich wehren und werde mich nicht davor scheuen, meine Angelegenheit in der Öffentlichkeit zu publizieren.

Hiermit erkläre ich :

 

1. Es gab von meiner Seite niemals einen Einspruch. Mein Brief an Herrn V. wurde von Ihnen dazu erklärt.
2. Teile des Widerspruchs sind unwahr und haben weder mit meiner Person noch mit meiner Tätigkeit etwas zu tun. Der Ausschuss war und ist schlicht nicht informiert.
3. Ich betreibe keine Musikschule und habe noch niemals eine Musikschule betrieben .
4. Es gibt im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit kein übergeordnetes Verwaltungssystem. (wovon reden Sie hier überhaupt)
5. Ich betreibe keine Öffentlichkeitsarbeit für eine Musikschule.
6. Es gibt keine Vertragsgestaltung für eine Musikschule.
7. Ich ziehe keine Gebühren von Musiklehrern ein oder zahle Gebühren an Musiklehrer aus.
8. Es gibt keine Organisation oder Bereitstellung von Unterrichtsräumen.
9. Ich habe mich Ihnen als Behörde schon mehrmals sowohl schriftlich, als auch mündlich eindeutig und wahrheitsgemäß zu meinen Tätigkeiten erklärt.
10. Dass dem Ausschuss sowohl der Begriff Musiklehrer im freien Beruf als auch die Umstände, unten denen Tausende von Musiker - Kollegen unterrichten nicht bekannt sind, zeigt leider, wie mangelhaft und oberflächlich hier gearbeitet wurde und wie Entscheidungen bei Ihnen zustande kommen .
11. Da schon bei meinem erneuten Aufnahmeverfahren so vorgegangen wurde verlange ich eine schriftliche Stellungnahme.

 

Ich bitte Sie, meine Erklärungen zu meinen Akten zu nehmen und den Widerspruchsbescheid dahin gehend sofort zu korrigieren. Gleichzeitig beantrage ich sofortige Akteneinsicht beim Sozialgericht Hamburg, um zu überprüfen, welche Daten bei Ihnen zu meiner Person und meiner Tätigkeit zu den Akten genommen wurden .

Ich habe meinen Anwalt nicht nur über unser Telefongespräch informiert, sondern setze Ihnen hiermit eine Frist, diese Angelegenheit innerhalb von zwei Wochen zu korrigieren .Ich bedanke mich bei Ihnen persönlich für die Zeit, die Sie sich genommen haben und für den Hinweis, einen Antrag auf jährliche Meldepflicht auszusetzen , bis eine konkrete Abgabepflicht bei mir eintreten könnte.


Ich bin allen Auflagen Ihrer Behörde nachgekommen und sehe auch zukünftig kein Problem, dieser Meldepflicht nachzukommen. Darum stelle ich diesen Antrag nicht .


Sehr geehrter Herr K., wann immer Sie in Hamburg sind, würde ich mich freuen, wenn Sie sich Zeit für einen Gedankenaustausch zu den Problemen der Künstlersozialkasse bei mir zu Hause nehmen könnten.

Lieben Gruß aus Hamburg


Worum geht es hier ?

Ich habe versucht der KSK zu erklären das ich

keine Firma

kein HERSTELLER von CD ´s bin .

Sondern Musiker der seine EIGENE !!!! Musik , Demos ,

Kompositionen etc - einmalig , selber auf CD brennt und dann

diese CD als Muster , Probe , Demo , Master CD

an die Abnehmer / Kunden meiner Musik abliefert.

Genauso mache ich das per Internet mit mp3`s !

Bitte gebt mal in einer SUCHMASCHINE den

BEGRIFF : CD HERSTELLER / HERSTELLUNG

und es wird klar was der Gesetzgeber

mit HERSTELLER meinte

und warum sich hier auch nach dem Künstlersozialversicherungsrecht eine Abgabepflicht ergibt.( oder ergeben kann ).

Nachdem sich viele Musiker in den letzten Wochen bei mir gemeldet haben überlegen wir ein MUSTERPROZESS gegen die KSK in dieser Angelegenheit zu führen . Ich habe in den letzten Wochen mit verschiedenen Anwälten und Sozialrichtern gesprochen .

Die Chance dieses Prozess zu gewinnen stehen mehr als gut ...


An alle Musiker, Komponisten usw. :

Ihr brennt Eure Songs selber auf eine !! CD zb. als Demo, Master - Ihr verschickt Eure Musik

als mp3 an Auftaggeber/ Kunden / Plattenfirmen ?

Dann betrachtet Euch die KSK als

HERSTELLER BESPIELTER BILD - und TONTRÄGER

und seit damit im Grunde

nach abgabepflichtig

und auskunftspflichtig . ( ich erkläre Euch das gern im Detail , ruft mich gern an )