Liebe Medienvertreter,
ich möchte Sie auf eine Problematik aúfmerksam machen, unter der
auch viele Ihrer Kollegen zu leiden haben. Bekanntlich sieht das Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG vor, daß selbstständig tätige Künstler und Publizisten
über die Künstlersozialkasse (KSK)versichert werden können.
Auf diese Weise bekommen auch Künstler eine Rentenversicherung, und die
KSK übernimmt sozusagen den Arbeitgeber-Anteil - die Künstler können
sich daher besonders günstig versichern. Dies weckt allerdings auch bei
einigen Leuten, die nicht zum Kreis der Künstler oder Publizisten gehören,
den Wunsch, sich preisgünstig zu versichern, und die KSK prüft daher
sehr gründlich, wen sie aufnimmt.
Das wäre so weit in Ordnung, wenn die Künstlersozialkasse dabei
nicht ganz weit übers Ziel hinausschießen würde. Die KSK wehrt
sich mit Zähnen und Klauen dagegen, Bewerber aufzunehmen. Nach meinen
Informationen dauert es oft, wenn nicht meist 2 Jahre und länger, bsi
die Künstler und Publizisten sich ihre Aufnahme bei der KSK regelrecht
erkämpft haben. Obwohl die KSK hier ausdrücklich nicht zu prüfen
hat, was Kunst ist, und was nicht, bügelt sie langjährige Künstler
und deren Lebenswerk oft mit den Worten "Sie sind kein Künstler
im Sinne des KSVG" ab und VERWEIGERT IHNEN GESETZLICH GARANTIERTE RECHTE.
Bühnenbildner und Restauratoren werden nicht als Künstler anerkannt,
und selbst die künstlerische Leistung von Film-Komponisten wird bestritten,
indem behauptet wird, daß es sich hier nicht um eigenschöfperische
Leistungen handele, weil hier ja lediglich Weisungen des Regisseurs umgesetzt
würden. Auch bei hochqualifizierten Tonmeistern, welche z.B. Klassik-Aufnahmen
mit überaus komplizierten Schnitten machen, die ohne gute Notenkenntnisse
nicht darstellbar sind, behauptet die KSK, es handele sich hier lediglich
um handwerklich-technische und nicht um künstlerische Leistungen. Auch
bei gestalterischen Arbeiten wie Webdesign oder dem Design von CD-Covers,
wird kurzerhand die kreative leistung bestritten und behauptet, es handele
sich hier lediglich um eine technische Leistung, die KSK sei somit nicht versicherungspflichtig.
Tausende betroffene Künstler sind aufgrund solcher Willkür der KSK-Juristen
rot vor Zorn, und viele sind der Meinung, daß sich die KSK gebärdet,
wie die Reichskulturkammer. Offenbar spekuliert die KSK darauf, daß
Viele nicht die Zeit und Energie haben, sich über Jahre hinweg das gesetzlich
garantierte Recht ihrer Aufnahme bei der KSK zu erkämpfen. Sie resignieren
und müssen sich dann für mindestens den doppelten Betrag anderweitig
versichern. Die Künstler-Sozialkasse hat eine (meines Wissens) seit Jahren
konstante Ablehnungsquote von 25%. Es wird aber niemand im Ernst behaupten
wollen, daß 25% der KSK-Bewerber Betrüger sind, welche sich Leistungen
der Künstlersozialkasse ungerechtfertigt erschleichen wollen. Dies führt
zu der dringenden Vermutung, daß diese 25% eine (gesetzwidrige) Vorgabe
sein könnten. Offenbar liegt hier einiges im Argen und zahlreiche betroffene
Künstler sind der Ansicht, daß es hier für die Staatsanwaltschaft
noch sehr viel Arbeit geben könnte. Eine Ablösung der für diese
Zustände Verantwortlichen erscheint vielen Betroffenen unumgänglich.
Die kurzfristige Gründung eines Vereins mit dem voraussichtlichen Namen
"Künstler wehren sich" ist geplant.
Am Donnerstag 24.09.2009 um 9:30 Uhr findet beim Sozialgericht Düsseldorf
mein Gerichtstermin gegen die KSK statt, bei dem diese Fragen erörtert
werden. Ich möchte Sie dazu herzlich einladen, weil ich der Meinung bin,
daß diese Dinge auch in der weiten Öffentlichkeit diskutiert werden
müssen, damit sich diese unhaltbaren Zustände ändern.
Donnerstag 24.09.2009 um 9:30 Uhr
Sozialgericht 40227 Düsseldorf
Ludwig-Erhard-Alle 21
1. Etage, Saal 150
Das Sozialgericht befindet sich 50 m vom Osteingang des Düsseldorfer
Hauptbahnhofs. Ich würde mich freuen, Sie alle dort begrüßen
zu dürfen und stehe für Gespräche und Interviews zu diesem
Thema zur Verfügung.
Herzliche Grüße:
Detlev Wulf
Detlev Wulf, Feldstr. 42, 40882 Ratingen, Tel. 02102-80875
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