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Am 17. 6. 2005 erhielt ich (die BahnGalerie) ein Schreiben (15.6.) derKSK mit der Bitte, einen beigefügten 4-seitigen Fragebogen auszufüllenund an sie zurückzuschicken. In diesem Formular sollten Angaben zumUnternehmen, zur Branchenzugehörigkeit und zu den publizierten Werkengemacht werden. Da ich außer Namen und Anschrift keinerleisachdienlichen Hinweise geben kann, habe ich der KSK dies per Mail am20. 6. mitgeteilt. Auch dass ich wohl nicht zu ihrer Klientel (§24 KSVG)zähle und aus diesem Grunde auch nicht bei der KSK aktenkundig seinmüsse. Deshalb werde ich das angeforderte Formular nicht ausfüllen. EineAntwort auf meine Mail erhielt ich nicht.Dagegen kam am 3. 9. 2005 nun ein Bescheid (31. 8.) über dieFeststellung der Künstlersozialabgabepflicht. Hierin wurde ich nun darüberaufgeklärt, dass ich als Unternehmer eine Galerie oder Kunsthandelbetreibe. Weiterhin erhielt ich einen auszufüllenden Meldebogen über dieEntgeltzahlungen an die Künstler seit 2000 bis heute. Außerdem gleich einFormular für das Bankeinzugsverfahren und jede MengeInformationsblätter. Na, die sind ja gründlich dachte ich. Nur hätte siemeine Mail gelesen, hätten sie sich viel sparen können.
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Am 10 9. 2005 legte ich gegen den Bescheid vom 31. 8. Widerspruch ein.Die Begründung wurde ja bereits erwähnt. Die BahnGalerie ist einevirtuelle Webseite auf der Fotos veröffentlicht werden und es werdendefinitiv keine weiteren Künstler und Publizisten verwertet, geschweigedenn dafür entlohnt.Der Eingang meines Widerspruchs wurde mit Schreiben vom 15. 9. 2005bestätigt und würde überprüft und so schnell wie möglich entschieden.Und sie bitten noch einmal um Zusendung des Meldebogens.Ende September traf bei mir das Antwortschreiben (27.09) der KSK ein.Da ich meiner Auskunftspflicht gemäß § 29 KSVG in Verbindung mit § 7fKSVG – Beitragüberwachungsverordnung nicht nachgekommen wäre,waren sie (die KSK) gehalten, die Beitragspflicht festzustellen. Im Übrigensei eine Internetplattform zum Ausstellen von Fotografien vergleichbar mitdem Ausstellen von Bildern in einer Galerie. Und wieder ein aufklärendesSchreiben als Anhang und die Frage, ob ich aufgrund der aufgeführtenArgumente nicht mein Antrag zurücknehmen würde.In meinem Antwortschreiben vom 11.10. erklärte ich nochmals dieSituation und legte meine Darstellung offen Ich könne keine einzige Frageihrer Formulare beantworten außer Name und Anschrift und die hätten sieja bereits. Deshalb nehme ich den Widerspruch nicht zurück.Ein Schreiben vom 4.11. der KSK traf bei mir ein. Darin wird festgestellt,dass in meinem Fall ja nur die eigenen Fotografien ausgestellt undangeboten würden, man spräche in diesem Falle von einer so genanntenSelbstvermarktung durch den Künstler und es ensteht keine konkreteAbgabenschuld, da keine Leistungen/Werke von anderen in Anspruchgenommen werden. Die KSK ginge auch davon aus, dass keine Leistungenanderer Künstler gegen Entgelt in Anspruch genommen würden. Ich mögeIhnen (der KSK) mitteilen, ob ich nun den Widerspruch aufgrund deraufgeführten Punkte zurücknehme.Ich überlegte, was will der Verfasser dieses Schreibens mir damitmitteilen? Das ich nichts an die KSK bezahlen muss, da ich keine Honorareoder Entgelte an Dritte zahle. Das wusste ich auch schon vorher. Ichwehre mich einfach gegen die angebliche Meldepflicht mit ihren jährlichenErhebungen. Zum Glück habe ich die 14-tägige Frist zur Antwortausgenutzt. Sie wäre am jetzigen Wochenende verstrichen.Jetzt kommt es knüppeldick! Am Freitag dem 18. November hatte ich einSchreiben vom 15. 11., also vor meinem Antworttermin, im Briefkasten.Inhalt des Schreibens ist die Schätzung der Künstlerabgabe für die Jahre2000 bis heute über einen Gesamtbetrag von über 9000 (Neuntausend)Euro mit gleichzeitiger Kontostandsangabe und den zukünftigenmonatlichen Vorauszahlungen. Beilage: Kontoauszug, Meldebogen,
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Erläuterungen und Bankeinzugsverfahren. Gegen diesen Bescheid könneich innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.Wie es nun weitergeht? Ich bin da mal gespannt. Natürlich werde ichWiderspruch einlegen, vielleicht muss ich auch einen Anwalt zu Rateziehen.Fortsetzung folgt….Ob es noch weiter Fälle dieser Art gibt? Fotogalerien im Internet gibt es jamassenweise und wenn die alle (kaum eine müsste wohl etwas bezahlen)erhoben und betreut werden. Dann hat die KSK ja etwas zu tun und dieVerwaltungskosten schneiden den Versicherten sicherlich einiges vomKuchen ab.…Fortsetzung:Anfang Dezember 2005 erhielt ich ein Schreiben mit der Bestätigung desEingangs meines Widerspruchs und dem Hinweis, dass dieser keinesfallseine aufschiebende Wirkung hätte. Erst nach Erhalt des Meldebogenskönne darüber entschieden werden.Ende Dezember bekam ich dann noch einmal einen Meldebogen für dieSozialabgabe für das Jahr 2006. Diesen solle ich bis zum 31 März 2006zurückschicken.Am 25. Januar 2006 kam mir nun die Mahnung ins Haus. Natürlich hatteich die von der KSK geforderten 9600 Euro nicht bezahlt. Wegen welcherGrundlage auch. Stattdessen rief ich dann einmal bei der Kasse an umnachzufragen, wie sie sich das alles weiter so vorstelle. DieSachbearbeiterin zeigte nun mal gar kein Interesse dafür, sich meineAnsicht anzuhören. Sie bestand auf ihre Paragrafen, und ich müsse haltbezahlen und sie wisse auch nichts von einem Schreiben in dem mir ja dieKSK zugestand, nur Selbstvermarktung zu betreiben. Sie habe keinerleiAkten darüber und sie könne mir da nicht weiterhelfen.Auf meine Frage ob die KSK aus mehren getrennten Firmen bestehe kamdann prompt die Gegenfrage ob ich meine, die KSK wäre ein Spassverein.Nun denn, ich bejahte ihre Frage und bat, mich mit der Rechtsabteilung zuverbinden.Die Dame die ich nun am Telefon hatte, war um einen nicht geringenFaktur beschlagener. Sie konnte auch gleich das oben erwähnte Schreibenfinden, ein kurzes Wunder und Staunen war ihrer Reaktion zu entnehmen.Auf meine Frage, ob man das ganze Widerspruchsverfahren wohl etwasbeschleunigen könne ließ sie mich wissen, gleich nächste Woche mit ihrerChefin darüber zu sprechen.
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Was soll ich noch sagen, ein paar Tage darauf fand ich ein Schreiben inmeinem Briefkasten, dass allen meinen Widersprüchen stattgegebenwurde.Ob damit nun endlich die Kuh vom Eis ist?Oder ob nun vollstreckt wird? Hoffentlich bekommt dieDebitorensachbearbeiterin mit was in der Rechtsabteilung entschiedenwurde.Bleiben doch Fragen offen:Wer braucht die KSK?Ist sie ein Inkassobetrieb für „verarmte“ Künstler?Warum kann ein Selbständiger, das ist ja wohl ein Künstler, nicht wiejeder andere Selbständige auch für sich selbst sorgen?Warum kassiert diese Kasse auch für nebenberufliche Künstler, obwohldiese zu einem hohen Prozentsatz in einem festen Arbeitsverhältnisstehen und da ihre Beiträge zahlen?Und ein Webdesigner ist ja neuerdings auch ein Künstler und darf sich beider KSK melden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass hier die KSK beiallen Firmen, die Webdesigner (Hersteller von Webseiten) wie auch immerfür ihre Arbeit entlohnen, zum Aderlass bitten können und auch wohlwerden.Ein weites Feld ist bestellt und die KSK wird ernten.Kontakt: www.bahngalerie.de/bahn/service/kontakt.htm

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ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?

 

 

 

Hallo Herr Griebe,

ich habe nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie meine Mail an Sie in Ihre Webseite übernehmen wollen.

Zur Zeit versuche ich noch, meine von mir verauslagten Aufwände im Widerspruchsverfahren von der KSK erstattet zu bekommen.
Mal schauen, was daraus wird.

Mit vielen Grüßen

Detlef Klein

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Hallo Herr Griebe,

ich antworte Ihnen leider erst heute, da ich den letzten Entwicklungsstand noch abwarten wollte.

Den folgenden Text habe ich heute meinem PDF noch zugefügt:

.Fortsetzung:

Anfang Dezember 2005 erhielt ich ein Schreiben mit der Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs und dem Hinweis, dass dieser keinesfalls eine aufschiebende Wirkung hätte. Erst nach Erhalt des Meldebogens könne darüber entschieden werden.
Ende Dezember bekam ich dann noch einmal einen Meldebogen für die Sozialabgabe für das Jahr 2006. Diesen solle ich bis zum 31 März 2006 zurückschicken.

Am 25. Januar 2006 kam mir nun die Mahnung ins Haus. Natürlich hatte ich die von der KSK geforderten 9600 Euro nicht bezahlt. Wegen welcher Grundlage auch. Stattdessen rief ich dann einmal bei der Kasse an um nachzufragen, wie sie sich das alles weiter so vorstelle. Die Sachbearbeiterin zeigte nun mal gar kein Interesse dafür, sich meine Ansicht anzuhören. Sie bestand auf ihre Paragrafen, und ich müsse halt bezahlen und sie wisse auch nichts von einem Schreiben in dem mir ja die KSK zugestand, nur Selbstvermarktung zu betreiben. Sie habe keinerlei Akten darüber und sie könne mir da nicht weiterhelfen.
Auf meine Frage ob die KSK aus mehren getrennten Firmen bestehe kam dann prompt die Gegenfrage ob ich meine, die KSK wäre ein Spaßverein.
Nun denn, ich bejahte ihre Frage und bat, mich mit der Rechtsabteilung zu verbinden.
Die Dame die ich nun am Telefon hatte, war um einen nicht geringen Faktor beschlagener. Sie konnte auch gleich das oben erwähnte Schreiben finden, ein kurzes Wunder und Staunen war ihrer Reaktion zu entnehmen.
Auf meine Frage, ob man das ganze Widerspruchsverfahren wohl etwas beschleunigen könne ließ sie mich wissen, gleich nächste Woche mit ihrer Chefin darüber zu sprechen.
Was soll ich noch sagen, ein paar Tage darauf fand ich ein Schreiben in meinem Briefkasten, dass allen meinen Widersprüchen stattgegeben wurde.

Ob damit nun endlich die Kuh vom Eis ist?
Oder ob nun vollstreckt wird? Hoffentlich bekommt die Debitorensachbearbeiterin mit was in der Rechtsabteilung entschieden wurde.

Bleiben doch Fragen offen:

Wer braucht die KSK?
Ist sie ein Inkassobetrieb für "verarmte" Künstler?
Warum kann ein Selbständiger, das ist ja wohl ein Künstler, nicht wie jeder andere Selbständige auch für sich selbst sorgen?
Warum kassiert diese Kasse auch für nebenberufliche Künstler, obwohl diese zu einem hohen Prozentsatz in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und da ihre Beiträge zahlen?
Und ein Webdesigner ist ja neuerdings auch ein Künstler und darf sich bei der KSK melden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass hier die KSK bei allen Firmen, die Webdesigner (Hersteller von Webseiten) wie auch immer für ihre Arbeit entlohnen, zum Aderlass bitten können und auch wohl werden.
Ein weites Feld ist bestellt und die KSK wird ernten.

Ende der Einfügung

Ansonsten ist ja auf Ihrer Webseite einiges los, sowohl von der einen Seite wie aber auch von der anderen Seite der Medallie.

Ist schon interessant zu lesen, was da alles so passiert.
Vielleicht ist ja meine Story damit nun zu Ende, falls nicht werde ich wieder darüber berichten.

in diesem Sinne

Viele Grüße
Detlef Klein

http://www.bahngalerie.de