"5.7.2008 | SG
KölnMusterverfahren gegen mehrfache Erhebung der Künstlersozialabgabe
im Musikbereich
Die KSK erhebt die Künstlersozialabgabe bei einer mehrstufigen Verwertung
in vielen Fällen mehrfach. So beispielsweise im Fall einer Werbeagentur,
die beim freien Grafikdesigner eine Grafik einkauft und an den Endkunden
eine Imagebroschüre weiter verkauft (welche die Grafik enthält).
Es muss dann die Agentur auf das Grafikhonorar die Abgabe leisten und der
Endkunde auf die Gesamtrechnung. Der Grund: es werden unterschiedliche Leistungen
eingekauft und verkauft.
Dieses Modell überträgt die KSK aber auch auf den Musikbereich:
Bandleader sollen nach Ansicht der KSK in bestimmten
Konstellationen auf die Rechnungen der Mitmusiker die Abgabe leisten und
der Veranstalter anschließend noch einmal auf die Gesamtgage.
Hier liegen keine unterschiedlichen Leistungen vor, die gehandelt werden
Musikauftritt bleibt Musikauftritt. Dennoch will die KSK zweifach
kassieren. ANDRI JÜRGENSEN RECHTSANWÄLTE übernimmt daher
die anwaltliche Betreuung eines Musterverfahrens eines Kölner Orchesters,
um diese Praxis zu stoppen. Der Betreiber des Orchesters wird mit einer
Nachforderung der KSK ab 1999 von über 30.000,- € konfrontiert.
Gegen den Abgabebescheid wurde vor dem Kölner Sozialgericht Klage eingereicht.
In der Begründung der Klage wird auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
verwiesen, nach der die Abgabe im Musikbereich grundsätzlich nur einmal
erheben werden kann. Die abschließende Entscheidung ggf. durch das
Bundessozialgericht selbst wird erst in mehreren Jahren vorliegen."