sozialSPOTT
vom 23. Oktober 2008
Betr.: Jahresmeldung KSK für 2009
Gesundheitsfonds ab 2009
Jedes Jahr, wenn sich das Laub rötlich und braun färbt, kommen
aus Wilhelmshaven diese Schreiben mit dem schönen poetischen Titel
"Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2009 und Zuordnung
des Arbeitseinkommens zu den Kunstbereichen", auf dem die KSK gern,
je nach Einkommen und Veränderung mit Datum und Unterschrift fünf
bis acht Ziffern haben will - und das zwar und unbedingt bis zum 1. Dezember
2008!!!
Dem sollte frist- und ordnungsgemäß nachgekommen werden, will
man nicht riskieren, ein Korrespondenz überbordendes Anhörungsverfahren
zu riskieren und eventuell die Versicherungspflicht nach dem KSVG zu verlieren
- auch, wenn sich am Einkommen und der "Zuordnung zu den Kunstbereichen"
nichts geändert hat!
Hat sich am Einkommen zum Vorjahr (2008) nichts geändert und sind signifikante
Änderungen nicht zu erwarten, gebe man das Einkommen des letzten Jahres
an. Wer sich (noch immer) unsicher ist, wie das zu berechnen ist, schaue
am besten in den letzten Steuerbescheid in der Rubrik "Einkünfte
aus selbstständiger Arbeit" nach - nicht zu verwechseln mit dem
"zu versteurndem Einkommen".
Berechnet wird das Einkommen aus den Betriebseinnahmen, also alle Einnahmen
in Geld und Geldeswert, urheberrechtliche Vergütungen und einkommenssteuerpflichtige
Stipendien aus selbstständiger künstlerischer Arbeit, nicht jedoch
Überbrückungsgelder oder Zuschüsse zur Existenzgründung
vom Arbeitsamt oder JobCenter. Davon abzuziehen sind alle Betriebsausgaben,
die mit der künstlerischen Arbeit zusammenhängen, allerdings weder
Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bzw. Beiträge zu privaten
Kranken- und Lebensversicherungen.
Hat sich das Tätigkeitsfeld geändert, sollte man die Änderung
nur angeben, wenn sie ein anderes Genre betrifft und dauerhaft sein wird.
Man muss dann allerdings damit rechnen, das die KSK - mitunter erhebliche
- Nachforschungen anstellt, die dem Aufwand nach durchaus einem Neu- bzuw.
Erstantrag entsprechen können.
Es ist zwar, z.B. für von der KSK anerkannte Berufsanfänger und
im begrenzten zeitlichen Ausmaß auch für alle anderen, möglich,
das Jahresmindesteinkommen von 3.900 € zu unterschreiten. Das sollte
man sich allerdings nicht zumuten, zumal in jedem Fall die Beträge
bis 4.960 € (et Cents) gleich sind und erst ab dann linear-prozentual
steigen.
Wer sich unsicher ist, sollte sich bei uns (telefonisch oder per mail) Rat
holen!!!
Mit dem ab 1.1.09 eingeführtem
Gesundheitsfonds, einem nach wie vor schwer nachvollziehbaren Bürokratiemonster,
ändert sich für nach dem KSVG Versicherte kaum etwas, außer:
"Neu ab 01.01.2009: Von den Krankenkassen festgesetzte, von Kasse zu
Kasse unterschiedliche Beitragssätze gibt es nicht mehr. Stattdessen
wird erstmals zum Jahresende 2008 für 2009 ein einheitlicher für
alle Kassen gültiger Beitragssatz festgesetzt.
Für die meisten Versicherten wird sich dadurch der Krankenversicherungsbeitrag
ändern. Die KSK wird hierüber rechtzeitig informieren.
Neu ab 01.01.2009: Die Krankenkassen können Wahltarife anbieten (z.
B. Wahltarife für besondere Behandlungsprogramme bei chronisch
Kranken, Wahltarife mit unterschiedlichen Formen der medizinischen
Versorgung, Wahltarife mit Selbstbehalt). Soweit sich daraus Auswirkungen
auf die individuelle Beitragshöhe ergeben, erfolgt die Zahlungsabwicklung
(z. B. zusätzliche Beiträge oder Erstattungen) ausschließlich
im Verhältnis Krankenkasse - Versicherter. Die von den Versicherten
an die KSK zu entrichtenden Beiträge bleiben hiervon unberührt.
Neu ab 01.01.2009: Die Versicherungsvariante des so genannten vorgezogenen
Krankengeldanspruchs" - die Beitragsaufschläge hierfür
sind noch bis zum 31.12.2008 an die KSK zu zahlen - entfällt in der
bisherigen Form. Ab 01.01.2009 bieten dann die Wahltarife Raum für
eine solche individuelle Ausgestaltung von Leistungsansprüchen.
Diejenigen Versicherten, die den derzeitigen vorgezogenen Krankengeldanspruch"
haben, werden individuell schriftlich durch die KSK benachrichtigt."
(Info der Künstlersozialkasse)
--
SPOTT Berlin
Selbsthilfe-Projekt von Off-Theatern und Theatergruppen in Berlin e.V.
Postfach 311565
10645 Berlin
fon: 030/86393674
fax: 030/86393675
mobil: 0176/50485679
www.spott-berlin.de
buero@spott-berlin.de
-
Vielen Dank an Herr Hunger für diesen erneuten Beitrag