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sozialSPOTT
vom 23. Oktober 2008


Betr.: Jahresmeldung KSK für 2009
Gesundheitsfonds ab 2009
Jedes Jahr, wenn sich das Laub rötlich und braun färbt, kommen aus Wilhelmshaven diese Schreiben mit dem schönen poetischen Titel "Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2009 und Zuordnung des Arbeitseinkommens zu den Kunstbereichen", auf dem die KSK gern, je nach Einkommen und Veränderung mit Datum und Unterschrift fünf bis acht Ziffern haben will - und das zwar und unbedingt bis zum 1. Dezember 2008!!!
Dem sollte frist- und ordnungsgemäß nachgekommen werden, will man nicht riskieren, ein Korrespondenz überbordendes Anhörungsverfahren zu riskieren und eventuell die Versicherungspflicht nach dem KSVG zu verlieren - auch, wenn sich am Einkommen und der "Zuordnung zu den Kunstbereichen" nichts geändert hat!
Hat sich am Einkommen zum Vorjahr (2008) nichts geändert und sind signifikante Änderungen nicht zu erwarten, gebe man das Einkommen des letzten Jahres an. Wer sich (noch immer) unsicher ist, wie das zu berechnen ist, schaue am besten in den letzten Steuerbescheid in der Rubrik "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" nach - nicht zu verwechseln mit dem "zu versteurndem Einkommen".
Berechnet wird das Einkommen aus den Betriebseinnahmen, also alle Einnahmen in Geld und Geldeswert, urheberrechtliche Vergütungen und einkommenssteuerpflichtige Stipendien aus selbstständiger künstlerischer Arbeit, nicht jedoch Überbrückungsgelder oder Zuschüsse zur Existenzgründung vom Arbeitsamt oder JobCenter. Davon abzuziehen sind alle Betriebsausgaben, die mit der künstlerischen Arbeit zusammenhängen, allerdings weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge bzw. Beiträge zu privaten Kranken- und Lebensversicherungen.
Hat sich das Tätigkeitsfeld geändert, sollte man die Änderung nur angeben, wenn sie ein anderes Genre betrifft und dauerhaft sein wird. Man muss dann allerdings damit rechnen, das die KSK - mitunter erhebliche - Nachforschungen anstellt, die dem Aufwand nach durchaus einem Neu- bzuw. Erstantrag entsprechen können.
Es ist zwar, z.B. für von der KSK anerkannte Berufsanfänger und im begrenzten zeitlichen Ausmaß auch für alle anderen, möglich, das Jahresmindesteinkommen von 3.900 € zu unterschreiten. Das sollte man sich allerdings nicht zumuten, zumal in jedem Fall die Beträge bis 4.960 € (et Cents) gleich sind und erst ab dann linear-prozentual steigen.
Wer sich unsicher ist, sollte sich bei uns (telefonisch oder per mail) Rat holen!!!

Mit dem ab 1.1.09 eingeführtem Gesundheitsfonds, einem nach wie vor schwer nachvollziehbaren Bürokratiemonster, ändert sich für nach dem KSVG Versicherte kaum etwas, außer:
"Neu ab 01.01.2009: Von den Krankenkassen festgesetzte, von Kasse zu Kasse unterschiedli­che Beitragssätze gibt es nicht mehr. Stattdes­sen wird erstmals zum Jahresende 2008 für 2009 ein einheitlicher für alle Kassen gültiger Beitragssatz festgesetzt.
Für die meisten Versicherten wird sich da­durch der Krankenversicherungsbeitrag än­dern. Die KSK wird hierüber rechtzeitig in­formieren.
Neu ab 01.01.2009: Die Krankenkassen können Wahltarife anbieten (z. B. Wahltarife für beson­dere Behandlungsprogramme bei chronisch Kranken, Wahltarife mit unterschiedlichen For­men der medizinischen Versorgung, Wahltarife mit Selbstbehalt). Soweit sich daraus Auswir­kungen auf die individuelle Beitragshöhe erge­ben, erfolgt die Zahlungsabwicklung (z. B. zu­sätzliche Beiträge oder Erstattungen) aus­schließlich im Verhältnis Krankenkasse - Versi­cherter. Die von den Versicherten an die KSK zu entrichtenden Beiträge bleiben hiervon unbe­rührt.
Neu ab 01.01.2009: Die Versicherungsvariante des so genannten „vorgezogenen Kranken­geldanspruchs" - die Beitragsaufschläge hier­für sind noch bis zum 31.12.2008 an die KSK zu zahlen - entfällt in der bisherigen Form. Ab 01.01.2009 bieten dann die Wahltarife Raum für eine solche individuelle Ausgestaltung von Leis­tungsansprüchen. Diejenigen Versicherten, die den derzeitigen „vorgezogenen Krankengeldan­spruch" haben, werden individuell schriftlich durch die KSK benachrichtigt." (Info der Künstlersozialkasse)

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Vielen Dank an Herr Hunger für diesen erneuten Beitrag


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?