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Liegt das Einkommen voraussichtlich unter der Geringfügigkeitsgrenze, dürfen die Versicherten die Schätzung so hoch ansetzen, dass der Versicherungsschutz nicht verloren geht. Selbstständigen Künstlern und Publizistinnen, deren Einkommen "im Grenzbereich" der Geringfügigkeit liegt,hatdas Landessozialgericht Bayern (Aktenzeichen L 4 KR 96/89) ausdrücklich erlaubt, selbst zu entscheiden, ob sie versichert werden wollen oder nicht, indem sie bei der Einkommensschätzung für die Künstlersozialkasse ein entsprechend höheres oder niedrigeres Einkommen angeben.

Ende 2005 wurden ca. 148.000 Versicherte durch die KSK betreut, davon ca. 40.000 im Bereich Musik.

ABGABESÄTZE DER VERGANGENEN JAHRE :

HIER

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Möglicher/ geplanter Abgabesatz

2009 = 4,4 %

Versichertenstand zum 31.12.2007 = 157.754

INDEX KÜNSTLERSOZIALKASSE FORUM

Zur Entstehung der Künstlersozialkasse

- hier ein Artikel aus dem Jahre 1982 - 27.9 - IM SPIEGEL

Antwort der Bundesregierung zur Tätigkeit der KSK

Drucksache 14/5864 / Antwort auf Anfrage vom 3.4.2001

Deutscher Kulturrat : Artikel vom 20.2.2005

Eine kurze Einführung in das Gesetz über die Sozialversicherung der Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG

 

Infos zur KSK vom Arbeitskreis Deutscher Kunsthandverbände


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?