Liegt
das Einkommen voraussichtlich unter der Geringfügigkeitsgrenze,
dürfen die Versicherten die Schätzung so hoch ansetzen,
dass der Versicherungsschutz nicht verloren geht. Selbstständigen
Künstlern und Publizistinnen, deren Einkommen "im Grenzbereich"
der Geringfügigkeit liegt,hatdas Landessozialgericht Bayern (Aktenzeichen
L 4 KR 96/89) ausdrücklich erlaubt, selbst zu entscheiden, ob
sie versichert werden wollen oder nicht, indem sie bei der Einkommensschätzung
für die Künstlersozialkasse ein entsprechend höheres
oder niedrigeres Einkommen angeben. |
Ende 2005
wurden ca. 148.000 Versicherte durch die KSK betreut, davon ca.
40.000 im Bereich Musik. |
Möglicher/ geplanter Abgabesatz 2009 = 4,4 % Versichertenstand zum 31.12.2007 = 157.754 |
Zur Entstehung der Künstlersozialkasse
Deutscher Kulturrat : Artikel vom 20.2.2005