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e - mail an mich persönlich :

 

Was sagst Du dazu, daß Frau R. in der Mail schreibt, wenn ich "ANDERE Gastmusiker außer den auf meiner Webseite erwähnten engagiere, seien diese aber dann abgabepflichtig" ?!?!? Meine Liste auf der Webseite war damals nicht vollständig, es sind mittlerweile weitere Gastmusiker hinzugekommen, die mit mir ebenfalls gleichberechtigt auftreten und mit denen ich ein eingeprobtes, festes Programm spiele. Es sind KEINE Gaststars im herkömmlichen Sinne, sondern wirkliche "Bandmitglieder", wenn man so will. Sind die jetzt abgabepflichtig oder nicht ? Die machen doch alles zur reinen Auslegungssache !!! Warum ist es so ausschlaggebend für die Abgabezahlung, ob ein Gastmusiker auf meiner Webseite erwähnt wird oder nicht ??? Was ist das wirkliche Kriterium für die Klassifizierung a) Gastmusiker (Bandmitglied) oder b) Gaststar, der von der Band begleitet wird (und für den Abgabe gezahlt werden soll) ?? Das bleibt die KSK schuldig. Ich kann nirgends etwas lesen über das Kriterium, das diese beiden Typen Musiker unterscheidet und bei wem die Beweispflicht liegt. Die KSK wird am Ende wieder einfach entscheiden, für welche Musiker die Abgabe zu zahlen ist und für welche nicht, ohne es zu begründen - so kennen wir es ja mittlerweile.

 

 

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IN VORBEREITUNG : KÜNSTLER HELFEN KÜNSTLERN !

 


 

 

Nach Rücksprache mit dem Absender veröffentliche ich hier eine

e - mail ( an mich ) nachdem der betroffene Musiker die Nachricht der KSK erhalten hat .


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?