zurück zum Index KSK FORUM hier klicken

 

 

 

 

 

sozialSPOTT
vom 3. April 2010


[sozialSPOTT und kulturSPOTT sind Infodienste von SPOTT Berlin. Bei über 2.700 Beziehern wäre für uns eine Trennung nach Interessen sehr aufwändig. Wer sich nur für einen von beiden Diensten interessiert, kann den anderen bei Empfang gern gleich löschen. Eine gesonderte Belieferung ist leider nicht machbar. Wer keinen der Dienste (mehr) haben will - bitte kurze re-mail, wird umgehend erledigt. Bisherige Infondienste sind auf unserer website www.spott-berlin.de abrufbar.]

Betr.: Künstlersozialkasse und „Bürgerentlastungsgesetz“
Seit Anfang des Jahres gibt es eine neue Frage im Antrag zur Feststellung der Versicherungspflicht nach dem KSVG, nämlich die nach der Steuer-ID. Steuer-ID? Nie gehört? Oder doch? Ja, sogar mal gelesen, nicht nur in der Zeitung, sondern auch in einem Liebesbrief eines „Bundeszentralamts für Steuern“.
Endlich, dachte man, nicht mehr verschiedenen Steuernummern für selbstständige und abhängige Beschäftigung und Gewerbebetrieb und und und. Weit gefehlt! Jetzt kommt eben noch diese „Steuer-Identifikationsnummer“ hinzu und man muss sich noch ‚ne elfstellige Ziffer merken oder wissen, wo sie sein könnte. Und beim Geldabheben am Bankautomaten hilft sie auch nicht mal …
Was ist der Hintergrund und was geschieht mit der Einwilligungserklärung im KSK-Antrag, wenn man da z.B. Nein ankreuzt?
Das neue Bürokratenmonstrum nennt sich „Bürgerentlastungsgesetz“ und hat im Zusammenhang hier zur Folge, dass die bisher steuerlich nur sehr bedingt abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 vollständig als „Sonderausgaben“ berücksichtigt werden können, weil es das Bundesverfassungsgericht so wollte.
Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile für Versicherungsschutzleistungen, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Bei Beiträgen mit zusätzlichen Krankengeldanspruch sind diese pauschal um 4% gekürzt steuerlich absetzbar.
Die KSK meldet dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei einem angekreuzten Ja in der Einwilligkeitserklärung die Höhe der jeweiligen Beiträge. „Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Berücksichtigung der Beitragszahlungen als Vorsorgeaufwendungen nur erfolgen kann, wenn Sie der Datenübermittlung durch die Künstlersozialkasse nicht widersprochen haben“, schreibt dazu die KSK.
Bei der individuellen Steuerklärung ist der Nachweis beim Finanzamt aber trotzdem noch in Papierform zu leisten. Die KSK schickt dazu Anfang jedes Jahres eine Abrechnungsbescheinigung für das Vorjahr.
Bei Versicherten, die schon vor 2010 über die KSK versichert waren, setzt letztere die Einwilligung zur Datenweitergabe an das BZSt voraus. Wer das nicht will, kann bei der KSK diese Einwilligung formlos, aber mit persönlicher Unterschrift und Angabe seiner Versicherungsnummer widerrufen.
Was aber geschieht, wenn man im Antrag der Weitergabe nicht zugestimmt hat oder sie widerufen will, dazu teilt die KSK leider nichts mit. Dabei wäre es doch interessant und wichtig, ob es in diesen Fällen die neue Abzugsmöglichkeit in der Steuererklärung gar nicht mehr oder ob dann die steuerliche Regelung gilt oder ist man dann ganz "Neese"?

Gerd Hunger


--

SPOTT Berlin
Selbsthilfe-Projekt von Off-Theatern und Theatergruppen in Berlin e.V.
Postfach 311565
10645 Berlin
fon: 030/86393674
fax: 030/86393675
mobil: 0176/50485679
www.spott-berlin.de
buero@spott-berlin.de
-

sozialSPOTT
vom 3. April 2010

ICH BEDANKE MICH BEI GERD HUNGER FÜR DIESEN BEITRAG


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?