sozialSPOTT
vom 3. Oktober 2008
Wichtig für alle KSK-Versicherten:
In einer unserer früheren
sozialSPOTTs haben wir darauf hingewiesen, dass die Künstlersozialkasse
außergewöhnlich kulant mit Versicherten umgeht, die entgegen
ihres realen Jahresarbeitseinkommens zu geringe Zahlen angeben. Das beruhte
auf einer Art Kompromiss: Entgegen früherer Praxis bekommen Versicherte
zu viel gezahlte Beiträge nicht zurück, auch wenn Ihr Jahresarbeitskommen
letztlich geringer als selbst geschätzt war. Da nichts gutgebucht wurde,
wurde auch nichts nachgefordert.
Skeptisch, wie wir es geworden sind, trauten wir diesem Frieden nicht -
und es trat ein! Auf seiner Website hat der Kieler Anwalt Jürgensen,
stets gut informiert in Sachen KSK, jetzt gemeldet: "Die KSK hat im
August damit begonnen, Bußgeldverfahren gegen Versicherte einzuleiten,
wenn die Einkommensprognosen über längere Zeit zu gering waren.
Bislang hatte die KSK Bußgelder entweder gar nicht erst angedroht
oder sich aber im Einzelfall vorbehalten, ein Bußgeldverfahren einzuleiten
- es aber bislang nur bei dem Androhen belassen. Die Gerichte werden nun
zu klären haben, ob das Gesetz tatsächlich die Grundlage für
ein Bußgeld bietet. Denn viele rechtliche Argumente sprechen - von
klaren Mißbrauchsfällen abgesehen - gegen eine solche Möglichkeit."
Wir wollen uns an diesen juristischen Debatten nicht unbedingt beteiligen.
Wir folgen der Logik des "Systems": Über die KSK Versicherte
sind Selbstständige, d.h. Unternehmer. Sie zahlen über die Beiträge
den am realen Einkommen gemessenen Sozialversicherungsbeitrag - nur eben
für sich selbst. Dafür erhalten sie - im Gegensatz zu anderen
Freiberuflern - einen Zuschuss von 50% aus Steuermitteln (20%) und der Künstlersozialabgabe
(30%). Das ist ein eindeutiges Privileg und hier kommen wir zum Kern des
Problems: Es gibt, wie auch unsere letzten Infos zur KSK bewiesen, eine
nicht ohnmächtige Lobby gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz!
Und genau diesen Kräften sollten wir nicht in die Hände arbeiten.
Also: Seid so ehrlich - wie möglich es bei "Schätzungen"
ist -! Und vor allem: Es besteht kein Grund, das Geld nun mit (leeren) Händen
wegzuwerfen: Das Jahresarbeitseinkommen ist nicht Euer Umsatz, also das,
was Ihr erhaltet, sondern der Gewinn, also dass, was übrig bleibt,
wenn alle berufsbedingten notwendigen Ausgaben abgezogen wurden. Und die
können bei fleißigen Belegsammlern ziemlich hoch sein ... Das
allerdings sollte im Übereifer keinen dazu verleiten, die untere Bemessungsgrenze
von (aktuell) 3.900 € zu unterschreiten!
Gerd Hunger
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SPOTT Berlin
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Vielen Dank an Gerd Hunger für diesen Beitrag