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sozialSPOTT
vom 3. Oktober 2008

Wichtig für alle KSK-Versicherten:

In einer unserer früheren sozialSPOTTs haben wir darauf hingewiesen, dass die Künstlersozialkasse außergewöhnlich kulant mit Versicherten umgeht, die entgegen ihres realen Jahresarbeitseinkommens zu geringe Zahlen angeben. Das beruhte auf einer Art Kompromiss: Entgegen früherer Praxis bekommen Versicherte zu viel gezahlte Beiträge nicht zurück, auch wenn Ihr Jahresarbeitskommen letztlich geringer als selbst geschätzt war. Da nichts gutgebucht wurde, wurde auch nichts nachgefordert.
Skeptisch, wie wir es geworden sind, trauten wir diesem Frieden nicht - und es trat ein! Auf seiner Website hat der Kieler Anwalt Jürgensen, stets gut informiert in Sachen KSK, jetzt gemeldet: "Die KSK hat im August damit begonnen, Bußgeldverfahren gegen Versicherte einzuleiten, wenn die Einkommensprognosen über längere Zeit zu gering waren. Bislang hatte die KSK Bußgelder entweder gar nicht erst angedroht oder sich aber im Einzelfall vorbehalten, ein Bußgeldverfahren einzuleiten - es aber bislang nur bei dem Androhen belassen. Die Gerichte werden nun zu klären haben, ob das Gesetz tatsächlich die Grundlage für ein Bußgeld bietet. Denn viele rechtliche Argumente sprechen - von klaren Mißbrauchsfällen abgesehen - gegen eine solche Möglichkeit."
Wir wollen uns an diesen juristischen Debatten nicht unbedingt beteiligen. Wir folgen der Logik des "Systems": Über die KSK Versicherte sind Selbstständige, d.h. Unternehmer. Sie zahlen über die Beiträge den am realen Einkommen gemessenen Sozialversicherungsbeitrag - nur eben für sich selbst. Dafür erhalten sie - im Gegensatz zu anderen Freiberuflern - einen Zuschuss von 50% aus Steuermitteln (20%) und der Künstlersozialabgabe (30%). Das ist ein eindeutiges Privileg und hier kommen wir zum Kern des Problems: Es gibt, wie auch unsere letzten Infos zur KSK bewiesen, eine nicht ohnmächtige Lobby gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz! Und genau diesen Kräften sollten wir nicht in die Hände arbeiten.
Also: Seid so ehrlich - wie möglich es bei "Schätzungen" ist -! Und vor allem: Es besteht kein Grund, das Geld nun mit (leeren) Händen wegzuwerfen: Das Jahresarbeitseinkommen ist nicht Euer Umsatz, also das, was Ihr erhaltet, sondern der Gewinn, also dass, was übrig bleibt, wenn alle berufsbedingten notwendigen Ausgaben abgezogen wurden. Und die können bei fleißigen Belegsammlern ziemlich hoch sein ... Das allerdings sollte im Übereifer keinen dazu verleiten, die untere Bemessungsgrenze von (aktuell) 3.900 € zu unterschreiten!

Gerd Hunger

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SPOTT Berlin
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Vielen Dank an Gerd Hunger für diesen Beitrag


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?