Eine Webdesignerin hat mir erlaubt diesen Eintrag aus einem anderen Forum hier zu veröffentlichen :
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Einer meiner Kunden (Ärztehomepage) leitete mir das folgende an ihn gerichtete Schreiben seines Anwaltes zu:
"...Als Verwerter der künstlerischen Leistung haben Sie aber die Möglichkeit, die Künstlersozialabgabepflicht vertraglich auf Frau XXXX abzuwälzen. Diese Vereinbarung wirkt allerdings nur im Innenverhältnis und damit lediglich zwischen den Vertragsparteien. (...) Eine vertragliche Vereinbarung, dass der Künstler die Künstlersozialabgabe im Außenverhältnis - also gegenüber der Rentenversicherung - zu tragen hat, ist unwirksam. Wir empfehlen Ihnen daher folgende Vereinbarung:
Sehr geehrte Frau XXX,
Die Pflicht zur Künstlersozialabgabe gewinnt seit kurzem auch für
Ärzte an Brisanz. Sie dient der sozialen Absicherung des selbstständigen
Künstlers und wird von dem Unternehmen abgeführt, das die künstlerische
Leistung verwertet. Da ich Sie als freischaffende Künstlerin regelmäßig
beauftragt habe, werde ich voraussichtlich als abgabepflichtiger Schuldner
von der Künstlersozialkasse in Anspruch genommen. Dadurch entstehen
weitere Kosten. Im Innenverhältnis sollten wir deshalb vereinbaren,
dass Sie diese Kosten erstatten."
Dem Schreiben angefügt war die Aufforderung, diese Vereinbarung unterzeichnet zurückzusenden...
Erwähnenswert vielleicht noch, dass der empfehlende Anwalt ebenfalls Webdesignleistungen von mir bezogen hat und sich dieses Erstattungsansinnen natürlich auch auf sämtliche evtl. Abgaben für die letzten Jahre bezieht.
Ich frage mich jetzt:
Kann man das von Verwerterseite auf solch einfache Art auf den Leistungserbringer
(mich in dem Fall) abwälzen und den eigentlichen Sinn der KS-Abgabe
aushebeln? Eine schlichte Vereinbarung im Innenverhältnis - sofern
ich diese unterschreibe - reicht aus?