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Seit 1994 (Erstantrag im Bereich Film/TV ) und 1996 gehoerte ich unveraendert in den beiden Kategorien Journalistin/Redakteurin und Filmemacherin/Producerin zu der stets faktisch und nachgewiesenen freischaffenden KSK-pflichtversicherten Berufsgruppe der "Kuenstler & Publizisten' (unterbrochen jeweils lediglich durch reine abhaengig beschaeftigten Jobs auf Produktionsdauer in den Bereichen Herstellungs-und Produktionsleitung) mit Durchschnittseinkuenften (bereinigt) nach KSK-Status zwischen 12.000 bis 15.000 EUR jaehrlich.


Seit 2001 war ich dann sogar un-unterbrochen bei der KSK pflichtversichert- bis die KSK mich nun aufgrund der ihnen bekannten erstmals bisher etwas ueber einjaehrigen Arbeitslosigkeit (nachgewiesener ALG- Bezug ohne weitere Einkuenfte in 2010)- von den insgesamt in zwei !Kalenderjahren in 6 Jahren- zum 1/3/2011 einfach " versicherungsfrei' gestellt hat.


Ein weiteres "Argument' der KSK war, dass ich die fuer die Zeiten einiger meiner laenger als jaehrlich sechs Monate (Lebensmittelpunkt) auslandsbedingten Auftraege in Deutschland .."keine Steuererklaerungen" G u V s eingereicht haette.
(wozu ich nachweislich lt. Finanzamt/Steuerberater in Deutschland nicht steuerpflichtig war und somit fuer diese Zeit auch keine Steuererklaerungen/ G u V abzugeben/anzufordern waren!)


Dass die kompletten zwei Jahre 'erlaubten" Einnahmen unter EUR 3.900 noch nicht erreicht sind, interessierte die KSK genauso wenig wie die Tatsache, dass ich mich -nach vorherigen Beratungen und Absprachen mit der KSK - ( schriftlich! und muendlich) vor und waehrend und nach meinen jeweiligen ueber 6 Monate dauernden Auslandsauftrags-Ausuebungen meinerseits an die Vereinbarungen/Absprachen gehalten habe.


Dafuer gehoerte ich dann ploetzlich seit Ende Oktober 2010 zu den 'KSK-Ueberprueften.', habe etliche Jahre Steuererklaerungen, G u. V s auf KSK-Anforderung eingereicht incl. fuer die Auslandsbeauftragungen entsprechenden Honorarnachweise incl.akribisch gefuehrten Excel-Tabellen hierzu (zu Einnahmen und Ausgaben incl. Belegen).


Perfiderweise und nachdem die KSK


a) meinen ALG-1 -Status kannte (wo ich noch RV-Status bei ihnen hatte mit zwar reduzierten RV-Beitragszahlungen, jedoch somit sogar mit doppelten RV- Zahlungen, naemlich 1x via Pauschalbetrag ueber die ALG1-Leistungen resp. Sozialabgaben und 1x als Direktbeitrag von ueber 32,--an die KSK


b) ich mich hinsichtlich der Angabe des geschaetzten Einkommens fuer 2010 nach meiner Auslandsrueckkehr Ende 2009 und den nun reduzierten Einkuenften und 2011 zunaechst mit/ von dann auch von der neuen ! Sachbearbeitung Frau B... !! u.a. explizit besprochen und habe ' beraten' lassen,


und diesen 'Beratungen' durch Frau B... und Co gefolgt bin,


..um mich nun mit knapp 58 Jahren, in schlechter Auftragslage und einige wenige Monate vor dem Erreichen meiner 35 Jahre gezahlten RV- Anwartschaft- herausgeworfen zu sehen seitens der KSK resp. im Beamtendeutsch " versicherungsfrei".


Nun, da ich erstmals nach ueber 16 Jahren KSK- Pflichtversicherten-Status beduerftig bin, minimalst freischaffend, knapp 58 alt (mit der entsprechend in diesem Land altersbedingt kargen Auftragslage) muss ich mich nicht nur teurer selbst krankenversichern, sondern befinde mich auch ohne weitere gesetzlich Rentenversicherungszahlung. Meine komplette Altersplanung Absicherung/Absicherung ist nun in Gefahr u .musste inzwischen auch bereits meine private berufliche Zusatz-RV-Versicherung beleihen und eine LV incl. BU aufloesen zum Ueberleben.


Was hat das noch mit den Gruendungsstatuten/Anlass der KSK-Gruendung seit 1983 zu tun? Das sieht hier wohl eher nach gezielter Willkuer/ "Sparmassnahmen" zu Lasten der Betroffenen resp. auch langjaehrig Pflichtversicherter aus- in einem Alter, wo die Absicherungsbeduertigkeit nun einmal leider greift!


Widerspruch laeuft nun seit Ende Maerz 2011 derweil ueber einen von mir beauftragten Anwalt seither.


 

 

ERKLÄRUNG ZUM WIDERSPRUCH


ünstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?