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,,.................KSK FORUM

...............................................................KÜNSTLER .........- UND IHRE ERFAHRUNGEN MIT DER KÜNSTLERSOZIALKASSE

Für eine geplante Fernsehsendung suchen ich / und das Produktionsteam der Sendung

: Antragsteller - Verwerter die vor " laufender Kamera" bereit sind über Ihre Erfahrungen mit der Künstlersozialkasse zu berichten !

J. Griebe November 2006

Börsenblatt-Newsletter Online 20.6.2006 "Das von den Versicherten an die Künstlersozialkasse gemeldete Jahresdurchschnittseinkommen für 2006 ist um elf Prozent auf 9.879 Euro gesunken. Dies sei ein dramatischer Einbruch, schwere Sorge(...), so der Deutsche Kulturrat."

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) kündigte an, dass die Versicherten ihr Einkommen gegenüber der KSK künftig nicht schätzen sondern belegen sollen.

einer von vielen Info - Links zu diesem Thema

Zukünftig wolle man mehr Unternehmen zur Künstlersoziaabgabe heranziehen. Dafür soll auch zusätzliches Personal eingestellt werden. Die Künstlersozialabgabe solle auch im Jahr 2007 bei 5,5 Prozent bleiben.
Die Neuregelungen sollen laut Müntefering bis Ende 2006 stehen.

Nicht erledigt sind damit allerdings die Vorstöße aller vier Bundestagsfraktionen, als Reaktion auf die Proteste der Verwerter auch den Kreis der KSK-Versicherten zu verkleinern und vor allem die KSK-Beiträge künftig nicht mehr nach dem vorab geschätzten, sondern dem tatsächlichen Einkommen zu berechnen - was den Rauswurf vieler Wenigverdiener zur Folge hätte. FDP, Grüne und SPD haben dazu eigene Anträge vorgelegt; die CDU hat entsprechende Änderungen angekündigt

Quelle: www.plazoo.com

Info eines Anwalts an mich: Januar 2006


Verheiratete Künstlerinnen und Künstler, die wegen zu geringer Einkünfte aus der Künstlersozialkasse ausgeschlossen werden, können sich, sofern der Ehepartner über eine gesetzliche Krankenkasse versichert ist, über die „Familienversicherung“ des Ehepartners mitversichern lassen. Die Krankenkasse prüft in der Folgezeit regelmäßig, ob das Einkommen aus selbständiger (künstlerischer) Tätigkeit die Grenze von € 3.900,- überschreitet. Tritt dieser Fall ein, muss sich die Künstlerin bzw. der Künstler wieder über die KSK versichern.



Künstler mit geringem Einkommen "raus" aus der KSK ?